Rechtsprechung
   BVerfG, 18.12.1986 - 1 BvR 609/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,17399
BVerfG, 18.12.1986 - 1 BvR 609/86 (https://dejure.org/1986,17399)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.1986 - 1 BvR 609/86 (https://dejure.org/1986,17399)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 1986 - 1 BvR 609/86 (https://dejure.org/1986,17399)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,17399) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angestelltenversicherung - Nachversicherung - Gleichheitsgebot - Einstufige Juristenausbildung - Rechtspraktikant - Rechtsreferendar - Fehlende Nachversicherung

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1621
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VG Hamburg, 05.12.2006 - 10 K 2075/05

    Satzungsänderungsanspruch wegen normativen Unterlassens kann nur im Wege der

    Diese Feststellung kann das Gericht angesichts des weiten Ermessensspielraums des Satzungsgebers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.12.1986 - 1 BvR 609/86 -, Juris) nicht treffen, da die Beklagte die Regelung über den Ledigenzuschlag in § 18 Abs. 10 VSt auch ersatzlos streichen könnte und das Begehren des Klägers insoweit unberücksichtigt bliebe.

    Bei der Überprüfung, ob eine Norm, die eine Begünstigung gewährt, die Abgrenzung des begünstigten vom nichtbegünstigten Personenkreis im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vorgenommen hat, ist allerdings nicht zu untersuchen, ob der Gesetz- oder Satzungsgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner hierbei grundsätzlich weiten Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (vgl. zu den verfassungsrechtlichen Grenzen des Gesetzgebers: BVerfG, Beschluss vom 7.10.1980 - 1 BvL 50/79 u. a. -, BVerfGE 55, 72, 89; Beschluss vom 18.12.2002, a.a.O.; allgemein zum Ermessensspielraum des Satzungsgebers: BVerfG, Beschluss vom 18.12.1986 - 1 BvR 609/86 -, Juris).

  • BSG, 22.04.1986 - 8 BK 32/85
    Die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß wurde nicht zur Entscheidung angenommen (vgl BVerfG 1. Senat 2. Kammer vom 18.12.1986 1 BvR 609/86).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht