Rechtsprechung
BVerfG, 18.12.1986 - 1 BvR 609/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Angestelltenversicherung - Nachversicherung - Gleichheitsgebot - Einstufige Juristenausbildung - Rechtspraktikant - Rechtsreferendar - Fehlende Nachversicherung
Papierfundstellen
- NJW 1987, 1621
Wird zitiert von ... (2)
- VG Hamburg, 05.12.2006 - 10 K 2075/05
Satzungsänderungsanspruch wegen normativen Unterlassens kann nur im Wege der …
Diese Feststellung kann das Gericht angesichts des weiten Ermessensspielraums des Satzungsgebers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.12.1986 - 1 BvR 609/86 -, Juris) nicht treffen, da die Beklagte die Regelung über den Ledigenzuschlag in § 18 Abs. 10 VSt auch ersatzlos streichen könnte und das Begehren des Klägers insoweit unberücksichtigt bliebe.Bei der Überprüfung, ob eine Norm, die eine Begünstigung gewährt, die Abgrenzung des begünstigten vom nichtbegünstigten Personenkreis im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vorgenommen hat, ist allerdings nicht zu untersuchen, ob der Gesetz- oder Satzungsgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner hierbei grundsätzlich weiten Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (vgl. zu den verfassungsrechtlichen Grenzen des Gesetzgebers: BVerfG, Beschluss vom 7.10.1980 - 1 BvL 50/79 u. a. -, BVerfGE 55, 72, 89;… Beschluss vom 18.12.2002, a.a.O.; allgemein zum Ermessensspielraum des Satzungsgebers: BVerfG, Beschluss vom 18.12.1986 - 1 BvR 609/86 -, Juris).
- BSG, 22.04.1986 - 8 BK 32/85 Die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß wurde nicht zur Entscheidung angenommen (vgl BVerfG 1. Senat 2. Kammer vom 18.12.1986 1 BvR 609/86).